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Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach
Ausgabe 51/2023
Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach
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Abfallinfo Januar 2024

Entsorgung von Bauschutt

Reiner Bauschutt (wie Betonbruchstücke, Ziegeln) ist der Wiederverwendung zuzuführen. Bauschuttrecycling-Betriebe in Ihrer Nähe finden Sie im Branchenverzeichnis. Der angelieferte Bauschutt muss zwingend frei von Verunreinigungen wie z.B. anderen Baustellenabfällen (Tapeten, Holz, …) sein.

Nicht aufzubereitende mineralische Baustellenabfälle (z.B. Gasbetonsteine, Rigipsplatten) sind an das Entsorgungszentrum Deponie Gosberg anzuliefern. Für asbesthaltige Baustoffe (z.B. Eternitplatten) und Dämmmaterialien (z.B. Glas- oder Steinwolle) gelten weitergehende Annahmekriterien.

Altholz und anderweitige brennbare Baustellenabfälle (z.B. Tapeten) werden ebenfalls am Entsorgungszentrum gegen Gebühr angenommen.

Weitere Infos: www.lra-fo.de/entsorgungszentrum oder im Abfallkalender.