Für die Wahlen im März 2026 sind verschiedene Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Die dabei einzuhaltenden Fristen und Termine fallen nicht immer mit den Erscheinungsterminen des Mitteilungsblattes der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach zusammen.
Aus diesem Grund erfolgen die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach, der Mitgliedsgemeinden Kirchehrenbach, Leutenbach und Weilersbach und der Wahlleitungen der Mitgliedsgemeinden Kirchehrenbach, Leutenbach und Weilersbach, gemäß § 98 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen und Terminen durch öffentlichen Anschlag am Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach und an den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden Kirchehrenbach, Leutenbach und Weilersbach.
Ergänzend dazu werden die Bekanntmachungen auf den jeweiligen Internetseiten veröffentlicht.
Informativ werden die Bekanntmachungen im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach somit aufgrund der Redaktionstermine zeitlich versetzt bzw. im Nachhinein, abgedruckt.
Maßgeblich für die Veröffentlichung ist jedoch stets der Anschlag an den Rathäusern.