In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Landkreisen Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen/Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen/Jugendschöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen sowie die Bewerbungsformulare finden Sie auszugsweise nachfolgend abgedruckt.
Das Bewerbungsformular finden Sie auch unter: Aktuelles - Startseite - VG Kirchehrenbach (vg-kirchehrenbach.de).
Sie können Ihre Vorschläge oder Ihre Bewerbung bis zum 3. März 2023 schriftlich an uns richten oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach, Verwaltungszentrum Zimmer 3 im Erdgeschoss, Hauptstr. 53, 91356 Kirchehrenbach
Für Rückfragen stehen wir gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.