Bei der Bekanntgabe der vom Landkreiswahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge nach § 51 Abs. 1 Satz 2 GLKrWO handelt es sich um eine informierende Mitteilung der Gemeinden gem. Nr. 91 Satz 5 und 6 GLKrWBek, welche bekannt zu geben sind.
Die Bekanntgabe erfolgt über einen Aushang während der üblichen Öffnungszeiten im Flur des Erdgeschosses des Verwaltungsgebäudes der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach, Hauptstr. 53, 91356 Kirchehrenbach, sowie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach und den Mitgliedsgemeinden.