Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens zugestimmt. Da die Kosten für Herstellung und Bearbeitung gestiegen sind, wird die Gebühr für den Personalausweis ab 09.02.2026 angepasst.
Die Anpassung der Gebühr stellt sicher, dass die Ausstellung von Personalausweisen weiterhin zuverlässig und in bewährter Qualität erfolgen kann.
Die Gebühren betragen künftig: