Aufgrund der Grundsteuer Reform zum 01.01.2025 werden Mitte Januar neue Grundsteuerbescheide verschickt. Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat den Hebesatz A (land- u. forstwirtschaftliche Anwesen) von 310 auf 380 angehoben und den Hebesatz B von 310 auf 250 gesenkt. Grundlage für den Grundsteuerbescheid sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes. Diese sind für die Städte bindend. Deshalb die Bitte an Sie, auf Ihrem Grundsteueräquivalenzbescheid (bei Grundsteuer B) die Berechnungsgrundlagen (Flächen) zu prüfen. Sind diese Angaben (Wohn- u. Nutzflächen und Grund und Boden) korrekt, wurde vom Finanzamt ein zutreffender Bescheid erlassen, der nicht geändert werden kann. Sollten hier Abweichungen zu Ihren Angaben (Gegebenheiten) vorliegen, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Günzburg 08221/902-0. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Stadt führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird. Es werden im Januar 6.000 Bescheide verschickt. Wir stellen uns darauf ein, dass es viele Fragen geben wird und bitten sie deshalb, wenn möglich, uns schriftlich zu kontaktieren.