Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08. März 2026;
Sitzung des Beschwerdeausschusses bei der Regierung von Schwaben am Montag, 02. Februar 2026, 13:00 Uhr, Rokokosaal
Gemäß Art. 32 Abs. 4 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) entscheidet auf Antrag des betroffenen Wahlvorschlagsträgers der Beschwerdeausschuss der Regierung von Schwaben (Art. 8 GLKrWG; § 11 GLKrWO) bis spätestens 24:00 Uhr des 34. Tages vor dem Wahltag letztendlich über die Gültigkeit des eingereichten Wahlvorschlags. Wahlleiter, Parteien oder Wählergruppen sind nicht antragsberechtigt, um andere Wahlvorschläge prüfen zu lassen (Nr. 18 GLKrWBek).
Die Sitzung des Beschwerdeausschusses im Rahmen der Allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 im Regierungsbezirk Schwaben findet am
Montag, den 02. Februar 2026, 13:00 Uhr,
im Rokokosaal der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg statt.
Der Beschwerdeausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden. Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.