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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 10/2024
Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
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Aufruf zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Hundekot

Immer wieder gehen bei der Stadt Ichenhausen Beschwerden über „schwarze Schafe“ unter den Hundehaltern ein, die die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht mitnehmen. Diese führen ihre Hunde oft nur bis zum nächsten Grünstreifen, um ihr „Geschäft“ zu erledigen, oft hinterlassen Sie Ihre Spuren auch mitten auf dem Gehweg. Hundekot auf Straßen, Gehwegen oder Feldwegen ist weder hygienisch, noch trägt dies zu einem sauberen Ortsbild bei. Auch für Kinder stellt die Berührung mit Hundekot eine gesundheitliche Gefährdung dar! Jeder Hundehalter sollte sich auch fragen, ob er die Hinterlassenschaften auch vor seinem Anwesen haben bzw. dulden würde?

Deshalb appellieren wir an alle Hundehalter:

Besorgen Sie sich „Hundebeutel“. Diese können vielen Geschäften preisgünstig erworben werden, oder nutzen Sie das Angebot der Gemeinde, die an stark frequentierten Plätzen/Wegen zahlreiche „Hunde-Toiletten“ aufgestellt hat. Entsorgen Sie die „Hinterlassenschaften“ entweder über Ihre Restmülltonne zuhause oder die aufgestellten „Hunde-Toiletten“.

Hinweis: Hundekot ist als Abfall anzusehen. Daher stellt eine unzulässige Beseitigung durch Liegenlassen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann. Die städtische Grünanlagensatzung sieht hierfür einen Betrag bis zu 2.500,- € vor.