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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 10/2025
Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
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Hinweis zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Befüllung von Schwimmbecken nur über den gängigen Wasserhahn und nicht über den abwasserbefreiten „Gartenhahn“, zu erfolgen hat. Für diesen Zweck werden weder von der Stadt noch von den Feuerwehren Standrohre und Schläuche zur Verfügung gestellt. Zudem hat die Entleerung der Becken über das öffentliche Kanalnetz zu erfolgen, da sich im Badewasser Desinfektions- und Sonnenschutzmittel befinden. Somit ist ein Versickern des Badewassers im eigenen Garten oder ein Ableiten in den Oberflächenwasserkanal unzulässig.

Für Rückfragen steht Frau Engelhart,

Tel.-Nr. 08223/4005-33, oder engelhart@vg-ichenhausen.de gerne zur Verfügung.