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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 10/2025
Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
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Niederschlagswasser

Bitte Änderungen betreffend Versickerung von Niederschlagswasser (Regenwasser) melden

Durch die Niederschlagswassergebühr werden die Unterhaltskosten für die kommunale Entwässerungsanlage, welche durch das Einleiten des Niederschlagswassers von Dächern, Einfahrten und sonstigen befestigten Flächen entstehen, abgedeckt. Die Niederschlagswassergebühr orientiert sich an den bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, über die Niederschlagswasser (Regenwasser) in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wird. Zur Feststellung der abflusswirksamen, also gebührenpflichtigen Fläche wurde das Gebiet der Stadt Ichenhausen bzw. des Marktes Waldstetten in sogenannte Abflusszonen unterteilt. Soweit die tatsächlich abflusswirksame Fläche von der auf diese Weise ermittelten Fläche um mindestens 25% oder um mindestens 400 m² abweicht, besteht die Möglichkeit, die Gebühr nach der tatsächlichen bebauten und befestigten Fläche berechnen zu lassen. Jeder Grundstückseigentümer, welcher von dieser Abweichungsmöglichkeit Gebrauch gemacht hat, ist verpflichtet, die eigenen einleitenden Flächen im Auge zu behalten und gegebenenfalls Flächenänderungen der Stadtverwaltung eigenständig mitzuteilen.

Ihre Ansprechpartner im Rathaus

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Stadt Ichenhausen: Fr. Engelhart, Tel.-Nr. 08223 4005-33, engelhart@vg-ichenhausen.de

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Markt Waldstetten: Fr. Weikmann, Tel.-Nr. 08223 4005-34, weikmann@vg-ichenhausen.de