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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 11/2023
Stadt Ichenhausen
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Einleitung von Wasser aus Eigengewinnungsanlagen (Zisternen, Brunnen u.ä.) in die öffentliche Entwässerungsanlage

(wie z.B. Wasser aus Zisternen, das zur Toilettenspülung verwendet wird.)

Soweit aus der Eigengewinnungsanlage eingeleitetes Wasser nicht vollständig über einen Wasserzähler (Unterzähler) erfasst wird, werden pauschal 10 m³ Schmutzwasser pro Jahr und Bewohner, die zum Stichtag 30.06. auf dem gebührenpflichtigen Grundstück gemeldet sind, berechnet. In begründeten Einzelfällen sind ergänzende höhere Schätzungen möglich. Es steht dem Gebührenpflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs mittels eines Unterzählers, zu führen. Falls sie eine solche Eigengewinnungsanlage betreiben sind Sie verpflichtet diese für die Stadt Ichenhausen bei

Fr. Engelhart, Zimmer A 0.15, Tel.-Nr. 08223 4005-33, zu melden.