Durch die Niederschlagswassergebühr werden die Unterhaltskosten für die kommunale Entwässerungsanlage, welche durch das Einleiten des Niederschlagswassers von Dächern, Einfahrten und sonstigen befes-tigten Flächen entstehen, abgedeckt. Die Niederschlagswassergebühr orientiert sich an den bebauten, befestigten und versiegelten Flächen, über die Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage einge-leitet wird. Zur Feststellung der abflusswirksamen, also gebühren-pflichtigen Fläche wurde das Gebiet der Stadt Ichenhausen bzw. des Marktes Waldstetten in sogenannte Abflusszonen unterteilt.
Soweit die tatsächlich abflusswirksame Fläche von der auf diese Weise ermittelten Fläche um mindestens 25% oder um mindestens 400 m² abweicht, besteht die Möglichkeit, die Gebühr nach der tatsächlichen bebauten und befestigten Fläche berechnen zu lassen. Jeder Grund-stückseigentümer, welcher von dieser Abweichungsmöglichkeit Ge-brauch gemacht hat, ist verpflichtet, die eigenen einleitenden Flächen im Auge zu behalten und gegebenenfalls Flächenänderungen der Stadtverwaltung eigenständig mitzuteilen.
| Ihre Ansprechpartner im Rathaus | |
| - | Stadt Ichenhausen Fr. Engelhart, Tel.-Nr. 08223 4005-33, engelhart@vg-ichenhausen.de |
| - | Markt Waldstetten: Fr. Weikmann, Tel.-Nr. 08223 4005-34, weikmann@vg-ichenhausen.de |