Neuanmeldung sowie Um- und Weitermeldung für das Schuljahr 2024/2025
Die städt. Sing- und Musikschule Ichenhausen ist eine von der Stadt Ichenhausen getragene öffentliche Einrichtung, in die auch Personen aufgenommen werden, die ihren Wohnsitz außerhalb des Bereiches des Trägers haben.
Die Sing- und Musikschule pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik und Singen, führt Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Singen und Musizieren und leistet einen Beitrag zur sozialen Erziehung. Sie schafft auch die Grundlagen für eine spätere musikalische Berufsausbildung, pflegt Sing- und Musizierformen aus allen Gebieten der Musik, arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen und ergänzt den Musikunterricht der allgemein bildenden Schulen.
Unterrichtsangebot:
| I. | Grundausbildung: |
| Musikalische Früherziehung (ab 4 Jahre) |
| Musikalische Grundausbildung: Blockflöte/Rhythmik/Blechbläser (ab 6 Jahre) |
| II. | Ensemble |
| Blockflötenspielkreis, Akkordeonspielkreis, Musiktheorie / Gehörbildung, Schlagzeug/Percussion, Gitarrenensemble/-orchester, Holzbläserensembles, Blechbläserensembles, Kinderblasmusik, Jugendblasorchester |
| III. | Vocal-/Instrumental-/Einzel-/Gruppenunterricht (max. 2er-Gruppe) |
| Es wird Unterricht in folgenden Fächern erteilt: |
| Gesang, Violine, Klavier, Akkordeon, Keyboard, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Flügelhorn, Tenorhorn, Bariton, Horn, Posaune, Tuba, Gitarre, E-Gitarre, Schlagzeug, Ensembleleitung/Dirigieren |
Nach Bedarf und Möglichkeit werden auch weitere Instrumente bzw. Gruppen angeboten.
Anmeldeschluss für das Schuljahr 2024/2025 ist der 30.06.2024.
Bitte beachten Sie:
| • | An-, Um- und Weitermeldungen sind schriftlich an die Sing- und Musikschule der Stadt Ichenhausen zu richten. |
| • | Das Formblatt zur Neuanmeldung sowie Um- und Weitermeldung erhalten Sie im Bürgerbüro Ichenhausen (Rathaus, Neubau), in der Musikschule oder im Internet als Download: www.ichenhausen.de (Städtische Einrichtungen: Schulen) |
| • | Bei minderjährigen Teilnehmern hat die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen. |
| • | Eine Anmeldung ist auch dann erforderlich, wenn die Sing- und Musikschule bisher schon besucht wurde. |