Haushaltssatzung I.
des Zweckverbandes zur Wasserversorgung "Rauher-Berg-Gruppe"
(Landkreis Neu-Ulm)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der Verbandssatzung und der Art. 41 u. 42 des Gesetzes über
die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende
Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — € 3.780.700
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — € 5.383.400
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
wird auf — € 3.287.500
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen undInvestitionsfördermaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1) | Betriebskostenumlage |
|
| Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. |
| 2) | Investitionsumlage |
|
| Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf — € 630.117 festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 1.Januar 2025 in Kraft.
Pfaffenhofen a. d. Roth, den 28.04.2025
Zweckverband zur Wasserversorgung "Rauher-Berg-Gruppe"
Pfaffenhofen a. d. Roth
I.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 30.04.2025, AZ; 21-9411.31/P mitgeteilt, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt wurden.
II.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d. Roth - Außenstelle Fachbereich Kasse und Finanzen, Kirchplatz 5, 89284 Pfaffenhofen a.d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.