Einleitung von Wasser aus Eigengewinnungsanlagen (Zisternen, Brunnen u.ä.) in die öffentliche Entwässerungsanlage (wie z.B. Wasser aus Zisternen, das zur Toilettenspülung verwendet wird.) Soweit aus der Eigengewinnungsanlage eingeleitetes Wasser nicht vollständig über einen Wasserzähler (Unterzähler) erfasst wird, werden pauschal 10 m³ Schmutz-wasser pro Jahr und Bewohner, die zum Stichtag 30.06. auf dem gebühren-pflichtigen Grundstück gemeldet sind, berechnet. In begründeten Einzel-fällen sind ergänzende höhere Schätzungen möglich. Es steht dem Ge-bührenpflichtigen frei, den Nachweis eines niedrigeren Wasserverbrauchs mittels eines Unterzählers, zu führen. Falls sie eine solche Eigenge-winnungsanlage betreiben sind Sie verpflichtet diese für die Stadt bei
Fr. Engelhart, Zimmer A 0.15, Tel.-Nr. 08223 4005-33, zu melden.