Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Einziehung der öffentlichen Feld- und Waldwege Flur-Nrn. 1078, 1080, 1083 und 1085 je Gem. Hochwang
Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 02.04.2024 beschlossen, die öffentlichen Feld- und Waldwege Flur-Nr. 1078, 1080, 1083 und 1085 je Gem. Hochwang gemäß Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) einzuziehen.
Begründung:
Die einzuziehenden Bereiche der öffentlichen Feld- und Waldwege grenzen an Grundstücke die überwiegend im Eigentum desselben Eigentümers stehen und sind daher für die Erschließung der betreffenden landwirtschaftlichen Grundstücke nicht mehr erforderlich.
Das Grundstück Flur-Nr. 1088 Gem. Hochwang kann nach Einziehung des Feldweges Flur-Nr. 1083 Gem. Hochwang über den öffentlichen Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1070 Gem. Hochwang angefahren werden. Da der südliche Teil des Weges Flur-Nr. 1083 Gem. Hochwang stark zugewachsen und nicht befahrbar ist, wird dieser faktisch schon länger nicht mehr genutzt. Das Grundstück Flur-Nr. 1084 Gem. Hochwang ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg Flur-Nr. 992 Gem. Hochwang zu erreichen.
Gemäß Art. 8 Abs. 2 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz wurde die Absicht zur Einziehung des Feldweges drei Monate vorher angekündigt (Veröffentlichung in der Günzburger Zeitung vom 31.12.2022).
Einwände gegen die Einziehung wurden vorgebracht, die jedoch als unbegründet in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Ichenhausen vom 02.04.2024 abgelehnt wurden.
Mit der Einziehung der öffentlichen Feld- und Waldwege entfällt der Gemeingebrauch.
Der einzuziehende Feldweg Fl.-Nr. 1083 Gem. Hochwang mit einer Gesamtlänge von 170 m beginnt an der Einmündung in den Badholzweg (Abzweigung zu Flur- Nr. 992 Gem. Hochwang im Süden) und endet bei der Einmündung in den Weg „Zum Tannenholz“ (Abzweigung zur Flur-Nr. 1070, Gem. Hochwang, im Norden).
Der einzuziehende Feldweg Flur-Nr. 1080 Gem. Hochwang mit einer Gesamtlänge von 150 m beginnt an der östlichen Grundstücksgrenze zu Flur-Nr. 1083 Gem. Hochwang und endet an der westlichen Grundstücksgrenze zu Flur-Nr. 1078 Gem. Hochwang.
Die einzuziehenden Feldwege Flur-Nrn. 1078 und 1085 je Gem. Hochwang mit einer Gesamtlänge von 335 m beginnen an der östlichen Grundstücksgrenze der Flur-Nr. 1085, Gem. Hochwang zur Flur-Nr. 1089 Gem. Hochwang und enden an der westlichen Grundstücksgrenze der Flur-Nr. 1087 Gem. Hochwang zu Flur-Nr. 1077 Gem. Hochwang.
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg in 86125 Augsburg
Postanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg,
Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Ichenhausen, 11.06.2025
Stadt Ichenhausen