Titel Logo
Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 14/2024
Stadt Ichenhausen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilung der Stadt Ichenhausen

Bauleitplanung der Stadt Ichenhausen;

Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich der Ulmer Straße“ im Stadtteil Oxenbronn der Stadt Ichenhausen

- Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 28. November 2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Östlich der Ulmer Straße“ gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Jahre 2023 entschieden hat, dass das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB dem europäischen Recht widerspricht und somit nicht mehr angewendet werden darf, wurde das Verfahren in das Regelverfahren übergeleitet und demzufolge in der Sitzung des Stadtrates vom 10. Oktober 2023 be- schlossen, den Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke die Flur-Nrn. 88 und 89 Gemarkung Oxenbronn im Gesamten sowie die Teilflächen der Flur-Nrn. 83, 98 und 100 Gemarkung Oxenbronn.

Der Bebauungsplan dient der Baurechtschaffung für ein neues allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO, um der Deckung des Wohnbedarfs gerecht zu werden.

Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Be- teiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB hat der Stadtrat der Stadt Ichenhausen in seiner Sitzung am 02. Juli 2024 den

  • Entwurf des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung Teil A und textliche Festsetzungen und Hinweise Teil B) in der Fassung vom 2. Juli 2024 mit dem Entwurf der Begründung und Umweltbericht mit Anlagen hierzu in der Fassung vom 2. Juli 2024 sowie
  • Entwurf der Flächennutzungsplanänderung (bestehend aus Planzeichnung Teil A) in der Fassung vom 2. Juli 2024 mit dem Entwurf des Erläuterungsberichts (Teil B) & Umweltbericht hierzu in der Fassung vom 2. Juli 2024

gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Demzufolge liegen die Entwürfe in der Fassung vom 2. Juli 2024 mit Anlagen und der Bekanntmachung und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen in der Zeit

vom 22. Juli bis einschl. 22. August 2024

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, diese sind wie folgt:

Montag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 Uhr – 12:30 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de unter der Rubrik „Bürgerservice und Politik - Bauen - öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden.

Bei den verfügbaren umweltbezogenen Informationen handelt es sich um:

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht und ausgelegt.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Auslegungsfrist nach § 3 Abs. 2 Seite 2 BauGB ist nicht erforderlich.

Während der Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren bzw. wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rau@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan „Östlich der Ulmer Straße“ (Bezeichnung der Bauleitplanung).

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs-

plans/Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden bei der Flächennutzungsplanänderung: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Ichenhausen, 04.07.2024
Stadt Ichenhausen
Robert Strobel
1. Bürgermeister