Bekanntgabe des Aufstellungs- sowie Änderungsbeschlusses
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 17. Juni 2024 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 1 zu ändern und hierfür den Bebauungsplan „Erweiterung Grundschule“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Der Geltungsbereich beinhaltet umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Flur-Nr. 558/4, Gemarkung Ichenhausen sowie die Gesamtfläche der Grundstücke Flur-Nrn. 556, 557/2 und 558 jeweils Gemarkung Ichenhausen und wird durch die zeichnerische Darstellung der Planzeichnung (Teil A) gemäß Planeinschrieb festgesetzt.
Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 17. Juni 2024 des Weiteren beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des von Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Entwurfes des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und textliche Festsetzungen (Teil B) vom 17. Juni 2024 mit dem Entwurf der Begründung hierzu vom 17. Juni 2024 und der schalltechnischen Stellungnahme vom 31.Oktober 2023 sowie der Baugrunderkundung gemäß 7. Dezember 2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf liegt daher in der Zeit
vom 22. Juli bis einschl. 22. August 2024
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, diese sind wie folgt:
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 Uhr – 12:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de unter der Rubrik „Bürgerservice und Politik - Bauen - öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden.
Wesentliche umweltbezogene Informationen liegen bisher nicht vor.
Während der Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren bzw. wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rau@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: „Erweiterung Grundschule“ (Bezeichnung der Bauleitplanung)
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden bei der Flächennutzungsplanänderung:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).