Wasserzähler unterliegen einer regelmäßigen Erneuerung bzw. einem Austausch. Damit diese Arbeiten sicher und ohne Veränderungen an der Hausinstallation durchgeführt werden können, ist nach den geltenden technischen Vorschriften ein Wasserzählerbügel erforderlich.
Grundstückseigentümer, deren Anlage noch nicht entsprechend ausgestattet ist, werden daher gebeten, die Nachrüstung bis spätestens 31. Dezember 2026 vornehmen zu lassen.
Die Wasserzähleranlage muss zudem in dem Raum installiert sein, in dem die Anschlussleitung in das Gebäude eingeführt wird.
Die Nachrüstung darf ausschließlich durch einen Installateur-Meisterbetrieb ausgeführt werden. Die hierfür entstehenden Kosten sind nach den geltenden Bestimmungen vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an das Stadtbauamt, Herrn Stengelberger, Tel.Nr. 08223/4005-61 oder E-Mail:
stengelberger@vg-ichenhausen.de wenden.