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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 16/2025
Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
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Allgemeine Informationen

Wer Ausweisdokumente beantragt, für den gilt eine neue Regelung: Es sind ausschließlich digitale Lichtbilder von zertifizierten Anbietern erlaubt.

Neu ist die Möglichkeit, digitale Lichtbilder auch in unserem Bürgerbüro anfertigen zu lassen.

Lichtbilder können wie bisher auch in einem Fotostudio angefertigt werden. Das Geschäft muss allerdings eine zertifizierte Übermittlung anbieten. Wer sich in diesen Geschäften fotografieren lässt, erhält einen persönlichen QR-Code, mit dem das Bürgerbüro die digitalen Lichtbilder sicher und schnell abrufen kann.

Für jedes von einer Gemeindeverwaltung erstellte digitale Lichtbild wird bundesweit einheitlich eine Gebühr in Höhe von 6 Euro erhoben.

Für die Erstellung von digitalen Lichtbildern von Babys und Kleinkindern ist das Gerät nicht optimal geeignet, um valide Passbilder zu erhalten. Gerne sind wir bereit es zu versuchen, ansonsten wird der Gang zum Fotografen empfohlen.

Ausgedruckte Passfotos dürfen ab dem 01. August 2025 nicht mehr angenommen und verwendet werden!

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro des Rathauses Ichenhausen, Telefon-Nr.: 08223 4005-0 oder per E-Mail: EWO@vg-ichenhausen.de