Flächennutzungsplan-Änderung, unmaßstäblich
Bebauungsplan „Nördlich des Günzweges“, unmaßstäblich
Bauleitplanung der Stadt Ichenhausen;
Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes „Nördlich des Günzweges“ in Ichenhausen
Bekanntgabe des Aufstellungs- sowie Änderungsbeschlusses
Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 01.08.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Nördlich des Günzweges“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Gesamtgröße von ca. 0,187 ha auf und umfasst vollständig die Flur-Nrn. 1052 und 1885 Gemarkung Ichenhausen sowie eine Teilfläche der Flur-Nr. 1050/2 Gemarkung Ichenhausen.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst ebenfalls vollständig die Flur-Nrn. 1052 und 1885 Gemarkung Ichenhausen sowie eine Teilfläche der Flur-Nr. 1050/2 Gemarkung Ichenhausen.
Im Bebauungsplan soll ein Mischgebiet im Sinne von § 6 Baunutzungsverordnung ausgewiesen werden.
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 01.08.2023 des Weiteren beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des von Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten
| • | Vorentwurfes des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und textliche Festsetzungen) vom 01.08.2023 mit dem Vorentwurf der Begründung & Umweltbericht hierzu vom 01.08.2023 sowie |
| • | Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung (bestehend aus Planzeichnung und Begründung) vom 01.08.2023 und des Vorentwurfes des Umweltberichtes hierzu vom 01.08.2023 |
| gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. | |
Die Vorentwürfe und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen daher in der Zeit
vom 21. August bis einschl. 28. September 2023
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, diese sind wie folgt:
| Montag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr - 12:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de unter der Rubrik „Bürgerservice und Politik - Bauen - öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden.
Bei den verfügbaren umweltbezogenen Informationen handelt es sich um den Umweltbericht des Ing.-Büros Kling Consult, Krumbach, vom 01.08.2023 als Bestandteil der jeweiligen Begründung zu den Themen Mensch; Fläche; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter.
Während der Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren bzw. wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rau@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Bebauungsplan „Nördlich des Günzweges“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes (Bezeichnung der Bauleitplanung)
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan/Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Bebauungsplans/Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden bei der Flächennutzungsplanänderung:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).