Die für den Bau von Windrädern rechtlich entscheidenden „Vorrangflächen für Windenkraftanlagen“ werden im sog. „Regionalplan“ des Regionalverbandes Donau-Iller festgelegt. Im derzeit gültigen Regionalplan sind zwei Flächen westlich von Autenried (im Plan schraffiert) als solche Vorrangflächen gekennzeichnet. Diese beiden Flächen haben eine Größe von ca. 0,25 km², was 0,8 % des Stadtgebietes Ichenhausen entspricht.
Um die neuen Vorgaben des Bundes zu erfüllen, müssen 1,8 % der Fläche des Regionalverbandes Donau-Iller im Regionalplan als Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, vom Gebiet des Landkreises Günzburg 2,4 %.
Die Entscheidung über die Ausweisung solcher Vorrangflächen trifft der Regionalverband. Die einzelnen Kommunen können Vorschläge unterbreiten, an die sich der Regionalverband aber nicht halten muss.
Der Stadtrat hat beschlossen, dem Regionalverband vorzuschlagen, dass
| • | die beiden bereits feststehenden Vorrangflächen verbunden werden könnten und die so entstehende Fläche geringfügig verbreitert wird (im Plan umrandete Fläche). Das wären dann ca. 1,2 % des Stadtgebietes Ichenhausen. |
| • | keine weiteren Flächen im Stadtgebiet Ichenhausen als Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen werden sollten. |