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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 18/2024
Stadt Ichenhausen
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Mitteilung der Stadt Ichenhausen

Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts und des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) der Stadt Ichenhausen;

Bekanntmachung über die Erweiterung des beschlossenen Untersuchungsgebietes für vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauBG für das Gebiet „Ortskern“

Bekanntgabe des Erweiterungsbeschlusses des beschlossenen Untersuchungsgebietes für vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauBG für das Gebiet „Ortskern“

Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 06. August 2024 beschlossen, das am 07.03.2023 beschlossene Untersuchungsgebiet zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für ein Sanierungsgebiet im Ortskern Ichenhausen auf der Grundlage des § 141 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zu erweitern und damit Vorbereitende Untersuchungen für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen für den im Lageplan dargestellten Bereich (= Untersuchungsgebiet) einzuleiten. Die Erweiterung betrifft die Flächen des städtischen Bau-/Wertstoffhofs.

Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Es wird auf die Auskunftspflicht der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstiger zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigter sowie ihre Beauftragten gegenüber der Stadt Ichenhausen oder deren Beauftragten gemäß § 138 BauGB hingewiesen.

Mit den Vorbereitenden Untersuchungen beauftragt sind die Planungsbüros PLANWERK Stadtentwicklung, Nürnberg und 3+ architekten, Augsburg.

Ichenhausen, 12.08.2024
Hubert Schuler
3. Bürgermeister