Vollzug der Wassergesetze;
Triebwerk Thalermühle an der Günz in Ichenhausen
- Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs -
Das Landratsamt Günzburg erlässt folgende Allgemeinverfügung:
In der Zeit vom Beginn bis zum Ende der Bauarbeiten an dem Triebwerk der Thalermühle in Ichenhausen wird der Gemeingebrauch an der Günz wie folgt beschränkt:
Das Befahren mit Wasserfahrzeugen aller Art sowie das Baden sind im Bereich von 300 m oberstromig des Dammbauwerkes bis zur unterstromig liegenden Wasserkraftanlage in Hochwang untersagt.
Ichenhausen, 14.08.2025