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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 20/2023
Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
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1. Haushaltssatzung

des Mittelschulverbandes Ichenhausen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (geschäftsführende Behörde: Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen)

Aufgrund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Mittelschulverband Ichenhausen folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 wird im

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird im Jahr 2023 auf 0,00 EUR und im Jahr 2024 auf 800.000,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 nicht festgesetzt.

§ 4

1. Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs

(Umlagensoll) wird

festgesetzt und nach Art. 9 BaySchFG im Verhältnis der Schüler zum 01.10.22 auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

2. Für den Fall der Änderung der Schülerzahlen zum 1. Oktober 2023 wird die Verwaltung angewiesen, geänderte Umlagenbescheide für das Jahr 2024 für den schulischen Bedarf des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts zu erlassen.

3. Die Umlagen werden pro Schüler wie folgt festgesetzt:

4. Umlagenverteilung

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben wird nach Art. 73 GO

für das Jahr 2023 auf EUR 100.000,00 und

für das Jahr 2024 auf EUR 100.000,00

festgesetzt.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023, bzw. mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Mittelschulverband Ichenhausen
Ichenhausen, den 02.08.2023
Robert Strobel
Verbandsvorsitzender