der Stadt Ichenhausen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024;
Geschäftsführende Behörde: Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Ichenhausen folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für die Jahre 2023 und 2024 wird im
| 2023 | 2024 |
| EUR | EUR |
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen auf | 22.359.301 | 22.816.400 |
| in den Ausgaben auf | 20.359.301 | 22.816.400 |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen auf | 9.839.550 | 13.008.799 |
| in den Ausgaben auf | 9.839.550 | 13.008.799 |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird im Jahr 2023 auf 0,00 € und im Jahr 2024 auf 2.600.000,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Hebesätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
|
| 2023 | 2024 |
|
| v.H. | v.H. |
| 1. | Grundsteuer |
|
|
| 1.1 | für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) | 310 | 310 |
| 1.2 | für die übrigen Grundstücke (B) | 310 | 310 |
| 2. | Gewerbesteuer | 320 | 320 |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird gemäß Art. 73 Abs. 2 GO
| für das Jahr 2023 auf 1.500.000,00 € und |
| für das Jahr 2024 auf 1.500.000,00 € |
festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 bzw. mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
Das Landratsamt Günzburg hat als Untere Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.09.2023, Nr. 20 Az. 9412.0, die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung genehmigt.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2023/2024 der Stadt Ichenhausen liegen gemäß § 4 der Bekanntmachungsverordnung jeweils während des ganzen Jahres in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Str. 14+16, Zimmer A 0.11, 89335 Ichenhausen, während der allgemeinen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme auf.