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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 20/2024
Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
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Allgemeine Informationen

Der als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmete Weg über die Bahnlinie bei km 8,607 in der Gemarkung Hochwang soll auf seine gesamte Länge von 34 m gemäß Art. 8 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen werden.

Begründung:

Der Bahnübergang bei km 8,607 in der Gemarkung Hochwang soll geschlossen werden, so dass dieser Weg nicht mehr nutzbar ist. Dieser Schließung hat der Stadtrat bereits in der Sitzung am 04.04.2023 zugestimmt. Als Ersatzweg zur Anbindung an den öffentlichen Feld- und Waldweg Flur-Nr. 419 Gem. Hochwang sollen die öffentlichen Feld- und Waldwege Flur-Nrn. 317 und 339 Gem. Hochwang befahrbar mit notwendigen Steigungsveränderungen und Asphaltierungen in Teilbereichen auf Kosten der Deutschen Bahn ausgebaut werden.

Die einzuziehende Strecke beginnt an der Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Flur-Nr. 419 Gem. Hochwang bzw. am süd-westlichen Eck des Grundstückes Flur-Nr. 426 Gem. Hochwang (km 0,000) und endet an der Einmündung in den öffentlichen Feld- und Waldweg Flur-Nr. 428 Gem. Hochwang (km 0,034).

Der zur Einziehung vorgesehene Bereich ist im nachfolgenden Lageplan gekennzeichnet:

Die beabsichtigte Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen; während dieser Zeit besteht die Möglichkeit, Rechte geltend zu machen und Einwendungen gegen die geplante Einziehung zu erheben.

Die Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift während der üblichen Öffnungszeiten bei der Stadt Ichenhausen oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14/16, 89335 Ichenhausen, auch mit Email unter rau@vg-ichenhausen.de geltend gemacht werden.

Stadt Ichenhausen

Robert Strobel, 1. Bürgermeister