Flächennutzungsplan-Änderung, unmaßstäblich
Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für das Gebiet „Östlich der Ulmer Straße“ im Stadtteil Oxenbronn gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flur-Nrn. 88 und 89 Gem. Oxenbronn im Gesamten sowie die Teilflächen der Flur-Nrn. 83, 98 und 100 Gem. Oxenbronn.
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 10.10.2023 des Weiteren beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des von Ing.-Büro Kling Consult, Krumbach, gefertigten Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung bestehend aus Teil A Planzeichnung in der Fassung vom 10.10.2023 sowie Teil B Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 10.10.2023 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorentwurf und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen daher in der Zeit
vom 23. Oktober bis einschl. 23. November 2023
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, diese sind wie folgt:
| Montag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 Uhr – 12:30 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de unter der Rubrik „Bürgerservice und Politik - Bauen - öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden.
Bei den verfügbaren umweltbezogenen Informationen handelt es sich um den Umwelt- bericht des Ing.-Büros Kling Consult, Krumbach, vom 10.10.2023 als Bestandteil der jeweiligen Begründung zu den Themen Mensch; Fläche; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter.
Während der Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren bzw. wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an das Rathaus (rau@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Änderung des Flächennutzungsplanes „Östlich der Ulmer Straße“.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Flächennutzungsplans) unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans (die Änderung, Ergänzung bzw. Aufhebung des Flächennutzungsplans) nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutz- rechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich aus- liegt.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).