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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 22/2023
Stadt Ichenhausen
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Aufhebungssatzung Gebühren Halle, Hallenbad und Freibad

Erlass einer Satzung über die Aufhebung

1)

der Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen

2)

der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Lehrschwimmhalle der Stadt Ichenhausen

3)

der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades an der Günz

Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 eine Satzung über die Aufhebung

1)

der Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen

2)

der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Lehrschwimmhalle der Stadt Ichenhausen

3)

der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades an der Günz

erlassen.

Die Satzungen treten rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Die Satzungen liegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Str. 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.

Ichenhausen, 16.10.2023

Stadt Ichenhausen

Robert Strobel
1. Bürgermeister