| Erlass einer Satzung über die Aufhebung | |
| 1) | der Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen |
| 2) | der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Lehrschwimmhalle der Stadt Ichenhausen |
| 3) | der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades an der Günz |
| Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 10.10.2023 eine Satzung über die Aufhebung | |
| 1) | der Gebührensatzung zur Benutzung der öffentlichen Turnhallen der Stadt Ichenhausen |
| 2) | der Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Lehrschwimmhalle der Stadt Ichenhausen |
| 3) | der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades an der Günz |
erlassen.
Die Satzungen treten rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
Die Satzungen liegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Str. 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.
Ichenhausen, 16.10.2023
Stadt Ichenhausen