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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 22/2024
Stadt Ichenhausen
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Aus den Städtischen Gremien

Der Bürgermeister gab folgende, in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates gefassten Beschlüsse bekannt:

Es wurde beschlossen, dass im Rahmen des Baus der neuen Friedrich-Jahn-Mehrzweckhalle ein Teil des Wartebereichs der Schüler überdacht wird

Der Stadtrat hat im Rahmen des Baus der neuen Friedrich-Jahn-Mehrzweckhalle Festlegungen getroffen hinsichtlich der Material- und Ausführungsarten bei verschiedenen Gewerken. So sollen z.B. bei den Fenstern in der Mensa Alu-Fenster eingebaut werden. Auch wurde die Putz-Art festgelegt, die an den Putzfassaden aufgebracht werden sollen.

Beschlossen wurde, dass in der Bewertungskommission für die Durchführung der VGV-Verfahren im Rahmen der Suche des Architekten und der Fachplaner für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Ichenhausen folgende Mitglieder des Stadtrates mitarbeiten werden: 3. Bürgermeister Hubert Schuler (CSU), Alexander Stempfle (FWV), Alexander Ohgke (LIB/Grüne), Gerlinde Schweiger (SPD)

Gewährung eines Zuschusses für den Schützenverein „Frohsinn“ Oxenbronn e.V. in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten und damit maximal 750,00 € für die Neubeschaffung von Vereinstrachten

Ausbau eines Teilbereichs des Waldstetter Weges ab dem Hopfengartenweg auf eine Länge von ca. 50 m mit Asphalt zu einem Kostenaufwand von ca. 35.000 €

Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der TU München über die Bereitstellung des Not-Trinkwasserbrunnes Autenried zu Forschungszwecken mit dem Ziel einer Nitrat-Reduzierung

Freigabe der Kosten für die Behebung der Schäden des Jahrhunderthochwasser Ende Mai / Anfang Juni: rund 70.000 Euro für die Reparatur von Gemeindestraßen- und Feldwegen, 17.000 Euro für Schäden am Stadtbad mit Badestelle (Schadenssumme am Gebäude steht noch nicht fest), rund 10.000 Euro für Behebung von Schäden am Bauhofgebäude.

Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst

Festlegung der ab 01.01.2025 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer A auf 380 % (bisher 310) und die Grundsteuer B auf 250 % (bisher 310) sowie Festlegung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 320 % (wie bisher)

Erlass einer entsprechenden Hebesatzsatzung