| Der Bürgermeister gab folgende, in der vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates gefassten Beschlüsse bekannt: | |
| • | Es wurde beschlossen, dass im Rahmen des Baus der neuen Friedrich-Jahn-Mehrzweckhalle ein Teil des Wartebereichs der Schüler überdacht wird |
| • | Der Stadtrat hat im Rahmen des Baus der neuen Friedrich-Jahn-Mehrzweckhalle Festlegungen getroffen hinsichtlich der Material- und Ausführungsarten bei verschiedenen Gewerken. So sollen z.B. bei den Fenstern in der Mensa Alu-Fenster eingebaut werden. Auch wurde die Putz-Art festgelegt, die an den Putzfassaden aufgebracht werden sollen. |
| • | Beschlossen wurde, dass in der Bewertungskommission für die Durchführung der VGV-Verfahren im Rahmen der Suche des Architekten und der Fachplaner für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule Ichenhausen folgende Mitglieder des Stadtrates mitarbeiten werden: 3. Bürgermeister Hubert Schuler (CSU), Alexander Stempfle (FWV), Alexander Ohgke (LIB/Grüne), Gerlinde Schweiger (SPD) |
| • | Gewährung eines Zuschusses für den Schützenverein „Frohsinn“ Oxenbronn e.V. in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten und damit maximal 750,00 € für die Neubeschaffung von Vereinstrachten |
| • | Ausbau eines Teilbereichs des Waldstetter Weges ab dem Hopfengartenweg auf eine Länge von ca. 50 m mit Asphalt zu einem Kostenaufwand von ca. 35.000 € |
| • | Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der TU München über die Bereitstellung des Not-Trinkwasserbrunnes Autenried zu Forschungszwecken mit dem Ziel einer Nitrat-Reduzierung |
| • | Freigabe der Kosten für die Behebung der Schäden des Jahrhunderthochwasser Ende Mai / Anfang Juni: rund 70.000 Euro für die Reparatur von Gemeindestraßen- und Feldwegen, 17.000 Euro für Schäden am Stadtbad mit Badestelle (Schadenssumme am Gebäude steht noch nicht fest), rund 10.000 Euro für Behebung von Schäden am Bauhofgebäude. |
| Der Stadtrat hat in der öffentlichen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst | |
| • | Festlegung der ab 01.01.2025 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer A auf 380 % (bisher 310) und die Grundsteuer B auf 250 % (bisher 310) sowie Festlegung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 320 % (wie bisher) |
| • | Erlass einer entsprechenden Hebesatzsatzung |