Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 eine Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Ichenhausen (Hebesatzsatzung) erlassen.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung liegt bei der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Str. 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus.
Ichenhausen, 23.10.2024
Stadt Ichenhausen