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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 24/2025
Stadt Ichenhausen
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Aus den städtischen Gremien

Folgende Beschlüsse hat der Stadtrat in der öffentlichen Sitzung gefasst:

Von der Ausbauplanung der Staatsstraße 2023 zwischen Rieden und Kissendorf mit Bau eines Rad- und Wirtschaftswegs wird Kenntnis genommen und diese in der vorliegenden Form begrüßt

Von den von der Fa. Horst Fritz Bestattungen GbR zum 01.01.2026 angekündigten Preiserhöhungen wird Kenntnis genommen und infolgedessen die 3. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 10.06.2022 erlassen.

Für die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes auf den Grundstücken Flur-Nr. 955 (ganz) sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 962, 961, 960, 959, 958, 951, 951/1, 951/2, 902, 901, 892, 893, 894 und 895 Gemarkung Hochwang wurden sowohl der Aufstellungs- und Änderungsbeschluss als auch der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes "Südlich des Leitiweges - Erweiterung III" gefasst.

In der vorangegangenen, nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden:

Folgende Personen wurden in den Wahlausschuss für die Kommunalwahl am 08.03.2026 zu Beisitzern bzw. deren Stellvertreter berufen:

Beisitzer (Vorschlag CSU):

Hubert Schuler

Stellvertretung (Vorschlag CSU):

Ottmar Sauter

Beisitzer (Vorschlag FW):

Hans Joachim Hofmann

Stellvertretung (Vorschlag FW):

Theresia König

Beisitzer (Vorschlag LIB/GRÜNE):

Karl Machauf

Stellvertretung (Vorschlag LIB/GRÜNE):

Hans Schmid

Beisitzerin (Vorschlag SPD):

Horst Glaser

Stellvertretung (Vorschlag SPD):

Gundula Löffler

Herr Johann Welscher, geb. 08.11.1959, Nordendstraße 27, wurde als weiterer Feldgeschworener für die Kernstadt Ichenhausen gewählt

Zustimmung zur Verlängerung des Pachtvertrages vom 24.05.1977/16.11.1978 mit dem Tennis-Club Rot-Weiß Ichenhausen e.V. bis zum 31.12.2052

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe des Auftrages für die Ausführung der Freianlagen im Zuge des Ersatzbaues der Friedrich-Jahn-Halle mit Lehrschwimmbecken an den wirtschaftlichsten Bieter

Feststellung, dass für die Stadt Ichenhausen nach derzeitigem Kenntnisstand kein Bedarf besteht, Teile des Stadtgebietes in die Verordnung des Landratsamtes Günzburg zum Schutz freilebender Katzen aufnehmen zu müssen.