Die Stadt Ichenhausen, die Gemeinde Ellzee und der Markt Waldstetten weisen darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Kommunalwahl am 08.03.2026 keine Bekanntmachungen in der „Günzburger Zeitung“ bzw. in den „Mittelschwäbischen Nachrichten“ veröffentlicht werden. Die Behörden nehmen hierbei das Wahlrecht nach § 98 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) in Anspruch und es erfolgt somit der Aushang aller Mitteilungen und Bekanntmachungen nur an dem jeweiligen Rathaus und für alle drei Mitgliedsgemeinden zusätzlich an der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen.
Einreichung von Wahlvorschlägen
Am 09.12.2025 wird die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahl 2026 erlassen und an dem jeweiligen Rathaus sowie an der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen ausgehängt. Nach Aushang dieser Bekanntmachung können Wahlvorschläge bis zum 08.01.2026, 18:00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Bürgerbüro, Heinrich-Sinz-Straße 16, 89335 Ichenhausen eingereicht werden.