Der Weißstorchbestand in Schwaben hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Im Landkreis Günzburg wurden 2025 insgesamt 74 besetzte Horste gezählt, viele davon in Brutkolonien innerhalb größerer Ortschaften (u. a.Leipheim, Burgau, Münsterhausen, Scheppach und Jettingen).
Störche nutzen zunehmend Dächer und sogar beheizte Kamine als Brutplätze. Das führt zu Verschmutzungen und teilweise zu Funktionsproblemen bei Öfen und Heizungen. Da der Weißstorch streng geschützt ist, dürfen besetzte Nester ohne Ausnahmegenehmigung nicht entfernt werden.
Wichtig für Hausbesitzer:
Beginnt ein Nestbau (Februar–April) an einer unzumutbaren Stelle, muss das Material sofort entfernt und ein Abweiser angebracht werden. Je weiter der Nestbau fortschreitet, desto schwieriger ist ein rechtlich zulässiger Rückbau. Bei Nestern mit Brut ist ggf. erst nach der Saison eine Umsiedlung möglich – ebenfalls nur mit Ausnahmegenehmigung.
Gemeinden und die Untere Naturschutzbehörde beraten vorbeugend und im Einzelfall. Für Koloniestandorte entsteht derzeit ein „Kümmerernetz“. Interessierte können sich an die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Günzburg wenden (Tel. 08221 / 95 386).
Hinweis: Bei Fragen zum Storch können Sie sich an den Zweiten Bürgermeister Franz E. Zenker der Stadt Ichenhausen wenden. Gemeinsam mit Herrn Nersinger wurden bereits mehrere Fälle erfolgreich gelöst.
Ihre Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Günzburg
Den vollständigen Bericht können sie downloaden und nachlesen auf der Homepage der Stadt Ichenhausen, der Gemeinde Ellzee und des Markt Waldstetten unter: aktuellen Nachrichten