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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 5/2023
Stadt Ichenhausen
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Mitteilung zur Auslegung

Vollzug der Wassergesetze;

Einleiten von Niederschlagswasser aus der Regenwasserkanalisation im Baugebiet "Am Feldle" in ein Regenrückhaltebecken (RRB) und aus dem RRB gedrosselt in die Kötz durch die Stadt Ichenhausen;

Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis

Der Stadt Ichenhausen wurde zur Niederschlagswasserentsorgung im Baugebiet „Am Feldle“ im Stadtteil Rieden mit Bescheid des Landratsamtes Günzburg vom 28.03.2002 eine gehobene Erlaubnis nach Art. 16 des Bayerischen Wassergesetzes (alt) erteilt. Die Erlaubnis endete am 31.12.2021.Für die Übergangzeit bis zur Neuerteilung wurde der Stadt Ichenhausen eine beschränkte Erlaubnis bis zum 31.12.2023 erteilt.

Den Gewässerbenutzungen liegen die Planunterlagen des Ing.-Büros Degen, Günzburg vom 03.08.2001 zugrunde. Danach wird das Niederschlagswasser aus der Regenwasserkanalisation im Baugebiet "Am Feldle" in ein Regenrückhaltebecken und aus dem RRB gedrosselt in die Kötz eingeleitet. Bei Niedergehen des Bemessungsregens (Regenspende r10(1) = 151,2 l/s,ha) werden aus der Regenwasserkanalisation im Baugebiet „Am Feldle“ (Regenwasserauslauf DN 400) bis zu 225,5 l/s in das Regenrückhaltebecken (V = 228 m3, Gewässer III. Ordnung) und aus dem RRB gedrosselt bis zu 20 l/s in die Kötz eingeleitet.

Das Vorhaben stellt eine Gewässerbenutzung nach § 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8 i. V. m. § 15 WHG erteilt werden soll.

Die Unterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, liegen im Rathaus der Stadt Ichenhausen vom 27.03.2023 bis 26.04.2023 zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus sind die Unterlagen unter http://www.landkreis-guenzburg.de/aktuelles/veroeffentlichungen/bekanntmachungen.html im Internet einsehbar.

Sollte aufgrund der Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser ortsüblich bekanntgegeben. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne diesen verhandelt werden.

Falls mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Ichenhausen, 02.03.2023

gez. Robert Strobel
1. Bürgermeister