1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Deubach Ost, Fl.-Nr. 365/1“ im Stadtteil Deubach
Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses
Damit im Gewerbegebiet „Deubach Ost“ auch graue und anthrazite Farbtöne für die Dacheindeckungen gewählt werden können, hat der Bau- und Umweltausschuss des Stadtrates der Stadt Ichenhausen in seiner Sitzung am 27.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Deubach Ost, Fl.-Nr. 365/1“ im Stadtteil Deubach im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB zu ändern.
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 wird abgesehen. § 4c wird nicht angewandt.
Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes umfasst das gesamte Gebiet des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Deubach Ost, Fl.-Nr. 365/1“.
Geltungsbereich Bebauungsplan „Gewerbegebiet Deubach Ost, Fl.-Nr. 365/1“, 1. Änderung, unmaßstäblich
Öffentliche Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Nachdem der Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB geändert werden soll, hat der Bau- und Umweltausschuss des Weiteren in der Sitzung am 27.02.2023 den Entwurf der Satzung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Deubach Ost, Fl.-Nr. 365/1“, 1. Änderung, in der Fassung vom 20.02.2023 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Demzufolge liegt der Entwurf der Satzung (bestehend aus Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung) des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Deubach Ost, Fl-Nr. 365/1“, 1. Änderung, in der Fassung vom 20.02.2023 in der Zeit
vom 15.03.2023 bis einschließlich 15.04.2023
im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus. Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist wird allen Interessenten die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme gegeben. Stellungnahmen zu den o.g. Verfahren können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Umweltrelevante Informationen liegen nicht vor.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ichenhausen, 02.03.2023
Stadt Ichenhausen