(Landkreis Neu-Ulm)
| für das Haushaltsjahr | 2026 |
Auf Grund der Verbandssatzung und der Art. 41 u. 42 des Gesetzes über
die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende
Haushaltssatzung:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird | |
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | € 3.374.500 |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | € 4.759.500 |
| festgesetzt. | |
| Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen | |
| wird auf | € 2.359.400 |
| festgesetzt. | |
Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| 1) | Betriebskostenumlage |
| Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. |
| 2) | Investitionsumlage |
| Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf € 562.417 festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 1.Januar 2026 in Kraft.
I.
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 25.02.2026, AZ; 21-9411.31/P mitgeteilt, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 genehmigt wurden.
II.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d. Roth - Außenstelle Fachbereich Kasse und Finanzen, Kirchplatz 5, 89284 Pfaffenhofen a.d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.