(Landkreis Neu-Ulm)
für das Haushaltsjahr | 2024 |
Auf Grund der Verbandssatzung und der Art. 41 u. 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Verwaltungshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | € 2.955.200 |
und
im Vermögenshaushalt
| in den Einnahmen und Ausgaben auf | € 3.859.900 |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
wird auf — € 2.342.000
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 930.000 € festgesetzt.
| 1) | Betriebskostenumlage |
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| Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben. |
| 2) | Investitionsumlage |
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| Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 492.533 festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 1.Januar 2024 in Kraft.
Pfaffenhofen a. d. Roth, den 08.04.2024
Zweckverband zur Wasserversorgung "Rauher-Berg-Gruppe" Pfaffenhofen a. d. Roth
Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Schreiben vom 05.04.2024, AZ; 21-9411.31/P mitgeteilt, dass Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 genehmigt wurden.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit allen weiteren Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d. Roth - Außenstelle Fachbereich Kasse und Finanzen, Kirchplatz 5, 89284 Pfaffenhofen a.d. Roth öffentlich zur Einsichtnahme aus.