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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 9/2023
Stadt Ichenhausen
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Amtliche Mitteilungen

Bauleitplanung der Stadt Ichenhausen;

Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie Änderung des Flächennutzungsplanes Firmenparkplätze Flur-Nrn. 1042 und 1043/1 Gem. Ichenhausen

Bekanntgabe des Aufstellungs- sowie Änderungsbeschlusses

Der Stadtrat der Stadt Ichenhausen hat in seiner Sitzung am 04.04.2023 beschlossen, -

gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen sowie den Flächennutzungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu ändern.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flur-Nrn. 1043, 1043/1 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 1041 Gem. Ichenhausen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Flur- Nrn. 1043 und 1043/1 Gem. Ichenhausen.Im Bebauungsplan sollensowie eine Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 14 BauGB ausgewiesen werden.

Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 04.04.2023 des Weiteren beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Grundlage des von der Bürogemeinschaft OPLA, Augsburg, gefertigten

  • Vorentwurfes des Bebauungsplanes (bestehend aus Planzeichnung und textliche Festsetzungen) vom 04.04.2023 mit dem Vorentwurf der Begründung & Umweltbericht hierzu vom 04.04.2023 sowie

  • Vorentwurfes der Flächennutzungsplanänderung (bestehend aus Planzeichnung und textliche Festsetzungen) vom 04.04.2023 und des Vorentwurfes der Begründung & Umweltbericht hierzu vom 04.04.2023

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die Vorentwürfe und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen daher in der Zeit

vom 08. Mai bis einschl. 09. Juni 2023

im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14, 89335 Ichenhausen, Zimmer Nr. A 1.12, während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme aus, diese sind wie folgt:

Montag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Dienstag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Mittwoch

08:00 Uhr – 12:30 Uhr

Donnerstag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Freitag

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Des Weiteren können die Planunterlagen auf der Internet-Seite der Stadt Ichenhausen www.ichenhausen.de unter der Rubrik „Bürgerservice und Politik - Bauen - öffentliche Auslegungen“ eingesehen werden.

Bei den verfügbaren umweltbezogenen Informationen handelt es sich um den Umweltbericht der Bürogemeinschaft OPLA, Augsburg, vom 04.04.2023 als Bestandteil der jeweiligen Begründung zu den Themen Mensch; Fläche; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter.

Während der Auslegungsfrist haben die Bürger die Möglichkeit, sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren bzw. wird ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen zu den oben genannten Verfahren können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Stellungnahmen ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden bei der Flächennutzungsplanänderung:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Ichenhausen, 19.04.2023

Stadt Ichenhausen

Robert Strobel, 1. Bürgermeister