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Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 9/2023
Stadt Ichenhausen
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Befüllung von Swimmingpools

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Befüllung von Swimmingpools nur über den eigenen Wasserhahn und nicht über den abwasserbefreiten „Gartenhahn“, zu erfolgen hat. Für diesen Zweck werden auch weder von der Stadt noch von den Feuerwehren Standrohre und Schläuche zur Verfügung gestellt.

Zudem hat die Entleerung der Becken über das öffentliche Kanalnetz zu erfolgen, da sich im Badewasser Desinfektions- und Sonnenschutzmitteln befinden. Somit ist ein Versickern des Badewassers im eigenen Garten oder ein Ableiten in den Oberflächenwasserkanal unzulässig.

Für Rückfragen steht Frau Engelhart, Tel.-Nr. 08223/4005-33, oder engelhart@vg-ichenhausen.de gerne zur Verfügung.