Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen
Ausgabe 9/2026
Stadt Ichenhausen
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Aus den städtischen Gremien
Folgende Beschlüsse hat der Stadtrat in der öffentlichen Sitzung gefasst:
- Gebilligt wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Sonstiges Sondergebiet Feuerwehr mit Schützen an der Ulmer Straße in Oxenbronn“ nach Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken, ebenso der Entwurf des im Parallelverfahren zu änderndem Flächennutzungsplan für dieses Gebiet.
- Beschlossen wurde, dass der Bürgermeister die Absichtsklärung zur zukünftigen Entwicklung der Mittelschwabenbahn Günzburg – Mindelheim mitunterzeichnet.
In der vorangegangenen, nichtöffentlichen Sitzung des Stadtrates wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden:
- Für die Erweiterung der Grundschule Ichenhausen wird nach Vorliegen der Baugenehmigung und der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn bezüglich der Förderung mit den Ausschreibungen gestartet.
- Es wird ein neuer Vertrag (ab dem 16.08.2029) wiederum auf 20 Jahre zwischen der Stadt Ichenhausen und der LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg, über die Bereitstellung des Netzes und die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie im gesamten Gebiet der Stadt Ichenhausen abgeschlossen („Wegenutzungsvertrag“)
- Für die Ersatzbeschaffung eines Grillo-Mähgerätes für den städt. Bauhof werden die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 76.900 € freigegeben.
- Zustimmung wurde beschlossen zur der vom IB Kling Consult, Krumbach, ausgearbeiteten Planung zum Ausbau des Ersatzweges im Bereich der öffentlichen Feld- und Waldwege Flur-Nrn. 317 und 339 Gem. Hochwang zur Anbindung an den Feldweg Flur-Nr. 419 Gem. Hochwang mit erforderlichen Anpassungen des Bahnüberganges zur Auflassung des Bahnüberganges bei km 8,607
Weiterhin wird dem Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung nach EKrG (Eisenbahnkreuzungsgesetz) zwischen der Stadt Ichenhausen und der DB zugestimmt. Hierdurch werden die Kosten der Gesamtmaßahme zwischen DB, Bund und Land aufgeteilt. Für die Stadt Ichenhausen fallen keine Kosten an. Für die beauftragten Ing.-Leistungen erhält die Stadt auf die tatsächlichen Baukosten eine Planungskostenpauschale von 20 %.