Der Abwasserzweckverband weist darauf hin, dass am 15.05.2023 die 2. Vorauszahlung 2023 für Grundgebühr, Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr fällig wird.
Zahlungspflichtige, die dem Abwasserzweckverband kein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, werden hiermit erinnert, die fälligen Beträge zu diesem Termin auf das Konto des Abwasserzweckverbandes unter Angabe der PK-Nr. zu überweisen.
Bareinzahlungen beim Abwasserzweckverband sind nicht möglich!