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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 10/2024
Amtliche Nachrichten
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Veröffentlichung Fälligkeit Mai

Fälligkeitstermin für Abgaben im Mai 2024

Am 15.05.2024 sind folgende gemeindliche Abgaben zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B

Gewerbesteuer-Vorauszahlungen

Sofern Sie der Gemeinde Euerbach ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der jeweilige Betrag zum 15.05.2024 abgebucht. Steuerpflichtige ohne Einzugsermächtigung überweisen bitte - unter Angabe der PK-Nummer - auf eines der Konten der Gemeinde Euerbach.

Wir übersenden Ihnen auch gerne einen entsprechenden Vordruck für ein SEPA-Lastschriftmandat. Für Fragen, auch zu den Vorteilen des Abbuchungsverfahrens, steht Ihnen die Gemeindekasse, Herr Wiener (Tel. 09726/9155-14 kasse@euerbach.de) zur Verfügung.