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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 10/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

TOP 01

Anerkennung der Niederschrift vom 01.04.2025

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 01. April 2025 wird genehmigt.

Beschluss:

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 01. April 2025.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

TOP 02

Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe vor.

TOP 03

Dorferneuerung Obbach "Am Heimbach/Dorfgraben"; Zeitplan

Sachvortrag:

Für das Dorferneuerungsprojekt „Dorfgraben/Am Heimbach“ in Obbach hat die Gemeinde einen Zuwendungsbescheid im Rahmen des ELER-Programms erhalten.

Die Planungsschmiede Braun, Würzburg, hat für die Baumaßnahme einen Projektablauf (Zeitplan) erstellt. Dieser wird von der Ersten Bürgermeisterin vorgestellt.

Beschlussempfehlung:

Der Gemeinderat nimmt den Projektablauf zur Kenntnis.

TOP 04

Zuschussantrag; SV Sömmersdorf

Sachvortrag:

Mit Mail vom 26.03.2025 beantragt der SV Sömmersdorf einen Zuschuss gem. Beschluss vom 09.05.1995 für die Überdachung zweier Fertiggaragen. Laut Kostenvoranschlag entstehen Ausgaben in Höhe von 3.959,49 Euro.

Gemäß diesem Beschluss gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen und Organisationen eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.

Beschluss:

Dem SV Sömmersdorf wird ein Zuschuss in Höhe von 5 % der Investitionskosten für die Überdachung zweier Fertiggaragen gewährt. Der Förderbetrag liegt bei einer Höhe von voraussichtlich 197,97 €.

Die entsprechenden Haushaltmittel werden bei der Haushaltsplanung auf der Haushaltsstelle 5500.7000 berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

TOP 05

Zuschussantrag; TSV Obbach

Sachvortrag:

Der TSV Obbach hat mit Mail vom 10. April 2025 die Bezuschussung der Anschaffung von neuen Tornetzen, Steppern und verschiedenen Sportgeräte bzw. Trainingsgeräten für die Korbballabteilung beantragt. Für die Tornetze sind Kosten in Höhe von 263,70 € entstanden. Für die Anschaffung der Stepper und Sportgeräte entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 700,00 €.

Zudem beantragt der TSV Obbach einen Zuschuss für die Fassadenrenovierung am Sportheim (Außenwand, Putz, Farbe, Erdarbeiten). Hierfür entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 9.000,00 €.

Es werden Zuschüsse gem. Beschluss vom 09. Mai 1995 beantragt. Gemäß diesem Beschluss gewährt die Gemeinde örtlichen Vereinen und Organisationen eine Zuwendung in Höhe von 5 % für Investitionen, die dem gemeinnützigen Zweck der Organisation dienen. Für Investitionen im wirtschaftlichen Bereich wird keine Zuwendung gewährt.

Beschluss:

Dem TSV Obbach wird ein Zuschuss in Höhe von 5 % der Investitionskosten für die Anschaffung der Tornetze, der Stepper und der sonstigen Sportgeräte gewährt. Ebenfalls wird ein Zuschuss in Höhe von 5 % der Investitionskosten für die Fassadenrenovierung gewährt. Der Förderbetrag liegt insgesamt bei einer Höhe von ca. 498,19 €.

Die entsprechenden Haushaltmittel werden bei der Haushaltsplanung auf der Haushaltsstelle 5500.7000 (48,19 €) bzw. auf der Haushaltsstelle 5500.9880 (450,00 €) berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

TOP 06

Zuschussanträge: Grundsatzbeschluss

Sachvortrag:

In der Gemeinderatssitzung vom 09.05.1995 wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, dass ortsansässigen Vereine und Organisationen einen Zuschuss für Investitionen erhalten. Der Zuschuss beträgt maximal 5 % der Investitionssumme.

In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Anträgen mit einer Zuschusshöhe im kleineren zweistelligen Bereich. Da dies immer mit einer längeren Wartezeit für die Antragssteller und mit einem erhöhten Arbeitsaufwand für die Verwaltung verbunden ist, empfiehlt die Verwaltung einen Grundsatzbeschluss zu verabschiede, nachdem die Erste Bürgermeisterin über Zuwendungsanträge bis zu einer Höhe von 100,00 EUR in eigener Zuständigkeit entscheiden kann.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dass zukünftig Anträge von ortsansässigen Vereinen und Organisationen mit einer Zuschusshöhe von bis zu 100,00 EUR in der Zuständigkeit der Ersten Bürgermeisterin entschieden werden können.

Nachdem ein Zuschuss in der Zuständigkeit der Ersten Bürgermeisterin bewilligt wurde, informiert diese in der darauffolgenden Sitzung den Gemeinderat über die Zuschusshöhe und -empfänger.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

2

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

14

TOP 07

Anregungen und Wünsche

Sachvortrag:

Die Vorsitzende sprach eine herzliche Einladung zu den bevorstehenden Maibaumfesten am 30. April in den drei Ortsteilen aus.

Des Weiteren lud sie zum Tag der offenen Tür am Bauhof der Gemeinde am 03. Mai 2025 ein. Dort finden in der Zeit von 8:30 Uhr bis 14:30 Uhr auch der Blumenverkauf des Obst- und Gartenbauvereins statt.

Weiter informierte die Erste Bürgermeisterin über den Stand der Baustalle der RMG in Euerbach.

Abschließend sprach sie die Müllproblematik in der Gemeinde an. In Obbach wurden die Dosencontainer mit Baustellenabfällen befüllt, in Euerbach wurden 21 Altreifen auf einer Grünfläche entsorgt und am Netto in Euerbach wurden die Altkleidercontainer mit Schlachtabfällen verunreinigt.

GR Günter Hutter informierte darüber, dass die Feldgeschworenen kein Stoßeisen ohne Isolierung mehr benutzen dürfen.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 08.05.2025
Gemeindeverwaltung