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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 10/2026
Amtliche Nachrichten
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Fälligkeitstermin AZV

Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden

Der Abwasserzweckverband weist darauf hin, dass am

15.05.2026 die 2. Vorauszahlung 2026 für Grundgebühr, Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr

fällig wird.

Zahlungspflichtige, die dem Abwasserzweckverband kein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung)

erteilt haben, werden hiermit erinnert, die fälligen Beträge zu diesem Termin auf das Konto des Abwasserzweckverbandes unter Angabe der PK-Nr. zu überweisen.

Bareinzahlungen beim Abwasserzweckverband sind nicht möglich!