Die Gemeinde Euerbach muss im Rahmen der gesetzlichen Verkehrssicherungs-pflicht einmal jährlich alle Grabsteine auf den Friedhöfen in Euerbach, Obbach und Sömmersdorf auf ihre Standsicherheit hin überprüfen. Diese Überprüfung soll evtl. Unfallgefahren durch nicht mehr sicher stehende Grabsteine für die Friedhofsbesucher und -nutzer wirksam begegnen und tragischen Unfällen vorbeugen. Gemäß den einschlägigen Vorschriften sind Grabmale, da sie der Witterung und anderen Einwirkungen das ganze Jahr über ausgesetzt sind, mindestens einmal im Jahr - nach der Frostperiode - vom Friedhofsträger auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Bei der Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale muss der Grabstein einem vorgegebenen Prüfdruck standhalten. Die Überprüfung der Standfestigkeit der Grabmale erfolgt durch die Gemeinde Euerbach mit dem sog. „Kipptester“. Der „Kipptester“ bzw. die eingesetzte Technik garantiert eine genaue, wie auch nachvollziehbare Überprüfung der Standfestigkeit der Grabsteine entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Sofern Beanstandungen vorliegen, wird der Grabstein mit einem gelben Hinweisaufkleber versehen. Zusätzlich wird der Grabnutzungsberechtigte von der Friedhofsverwaltung schriftlich in Kenntnis gesetzt und um eine umgehende Instandsetzung des Grabsteines – innerhalb einer Frist von vier Wochen - gebeten. Ist gar von einer Gefahr für Leib und Leben der Friedhofsbesucher auszugehen, wird das Grabmal vorläufig gesichert oder erforderlichenfalls umgelegt.
Die Grabnutzungsberechtigten sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Grabsteine, die der vorher beschriebenen Überprüfung nicht standgehalten haben, wieder ordnungsgemäß befestigt und verbolzt werden. Grundsätzlich sollten die Arbeiten von Steinmetzbetrieben ausgeführt werden.
In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass Nutzungsberechtigte für Schäden, die durch umfallende Grabsteine an Personen oder Sachen entstehen, haftbar sind.
Wir weisen darauf hin, dass die oben genannte Überprüfung im Zeitraum vom 5. Juni bis 16. Juni durchgeführt wird.