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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 12/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat - GRBericht

Aus dem Gemeinderat, Sitzung vom 19.05.2026

TOP 01

Anerkennung der Niederschrift vom 28.04.2026

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 28.04.2026 wird anerkannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 28.04.2026 an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 02

Anerkennung der Niederschrift vom 12.05.2026

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 12.05.2026 wird anerkannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 12.05.2026 an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 03

Erlass einer Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Sachvortrag:

Zu Beginn der neuen Amtszeit hat der Gemeinderat die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts zu erlassen.

Die Vorsitzende erläuterte die Inhalte der Satzung.

Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde vorab ein Exemplar der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts übersandt.

Beschluss:

Die von der Verwaltung ausgearbeitete Satzung wird anerkennt. Eine Ausfertigung liegt der Niederschrift bei.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 04

Erlass einer Geschäftsordnung

Sachvortrag:

Gemäß Art. 45 Gemeindeordnung gibt sich der Gemeinderat zu Beginn seiner Amtszeit eine Geschäftsordnung. Der Vorschlag der Verwaltung wurde unter Verwendung des vom Bayerischen Gemeindetag vorgeschlagenen Musters und unter Berücksichtigung der bisherigen Geschäftsordnung erstellt.

Die Vorsitzende erläuterte die wichtigsten Inhalte.

Den Mitgliedern des Gemeinderates wurde vorab ein Exemplar der Geschäftsordnung übersandt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die von der Verwaltung ausgearbeitete Fassung der Geschäftsordnung anzuerkennen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 05

Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter für den Rechnungsprüfungsausschuss

Sachvortrag:

a) Bestimmung der Mitglieder und Stellvertreter

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 7 Mitgliedern und Stellvertretern. 6 Mitglieder stellt die Fraktion CSU-Dorfgemeinschaft Obbach, Freie Wählergemeinschaft Euerbach und Wählergemeinschaft Sömmersdorf; 1 Sitz stellt die SPD. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestimmen.

b) Bestimmung des Vorsitzenden

Gemäß der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

(§ 2 Abs. 2) führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Mitglied den Vorsitz im Ausschuss.

Beschluss:

a) Bestimmung der Mitglieder und Stellvertreter

In den Rechnungsprüfungsausschuss werden folgende Mitglieder entsandt:

Mitglied

Stellvertreter

Höfer, Daniel

Zirkel, Alexander

Stahl, Markus

Weigand, Jonas

Brandt, Steffen

Weiß, Bernd

Hutter, Moritz

Hutter, Johannes

Helmerich, Melissa

Schraut, Andreas

Gessner, Johannes

Büttner, Margit

Böhm, Uwe

Kraft, Jochen

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

b) Bestimmung des Vorsitzenden

Zum Vorsitzenden wird Gemeinderatsmitglied M. Hutter bestimmt und Gemeinderatsmitglied Gessner zu dessen Stellvertreter.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 06

Bestellung der Verbandsräte und Stellvertreter in den Abwasserzweckverband Obere Werntalgemeinden

Sachvortrag:

Die Gemeinde Euerbach stellt insgesamt 3 Verbandsräte für die Verbandsversammlung. Neben der ersten Bürgermeisterin sind noch zwei Verbandsräte und Stellvertreter aus der Mitte des Gemeinderates zu bestellen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, folgende Vertreter zu entsenden:

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 07

Bestellung von zwei Mitgliedern und Stellvertreter in das Büchereikuratorium

Sachvortrag:

Die Gemeinde ist im Büchereikuratorium mit 2 Mitgliedern vertreten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, folgende Vertreter zu entsenden:

Vertreter:

Stellvertreter:

Gemeindebürger Roland Strauß

Jochen Kraft

Margit Büttner

Bernd Weiß

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 08

Bestellung eines/einer Partnerschaftsbeauftragten

Sachvortrag:

Die Gemeindepartnerschaft mit der französischen Gemeinde Cambremer wird seit Jahren von einem Beauftragten des Gemeinderates unterstützt.

Beschluss:

Als Partnerschaftsbeauftragte wird Zweite Bürgermeisterin Gabriele Jakob bestellt und Gemeinderatsmitglied Höfer als deren Stellvertreter.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 09

Bestellung von zwei Mitgliedern und Stellvertreter in das Kuratorium der Nachbarschaftshilfe

Sachvortrag:

Im Kuratorium der Nachbarschaftshilfe ist die Gemeinde mit 2 Personen vertreten.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, folgende Vertreter und deren Stellvertreter zu entsenden:

Vertreter:

Stellvertreter:

Margit Büttner

Jochen Kraft

Alexander Zirkel

Zweite Bürgermeisterin Gabriele Jakob

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 10

Bestellung eines Seniorenbeauftragten und Stellvertretung

Sachvortrag:

Die Belange der Senioren werden seit Jahren von einem Beauftragten vertreten.

Beschluss:

Als Seniorenbeauftragte wird Gemeinderatsmitglied Büttner und als Stellvertreter Gemeinderatsmitglied Weiß bestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 11

Bestellung eines Jugendbeauftragten und Stellvertretung

Sachvortrag:

Die Belange der Kinder und Jugendlichen werden von drei Jugendbeauftragten vertreten.

Beschluss:

Als Jugendbeauftragte werden die Gemeinderatsmitglieder Stahl, Weigand und J. Hutter bestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 12

Bestellung eines/einer Gleichstellungsbeauftragten

Sachvortrag:

Die Belange der Gleichstellung werden seit Jahren von einem oder einer Beauftragten wahrgenommen.

Beschluss:

Als Gleichstellungsbeauftragte wird Gemeinderatsmitglied Helmerich bestellt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 13

Bürgerstiftung Euerbach, Stiftungsrat

Sachvortrag:

Die Bürgerstiftung Euerbach besteht seit Jahren. Über die Ausschüttung der Mittel entscheidet der Stiftungsrat.

Bisher wurde der Stiftungsrat wie folgt besetzt:

Der Gemeinderat beschließt neben dem jeweiligen Ersten Bürgermeister der Gemeinde folgende Personen als Mitglieder des Stiftungsrates zu bestimmen:

-

Der jeweilige zweite Bürgermeister

-

Der jeweilige dritte Bürgermeister

-

Der Fraktionssprecher der CSU-Dorfgemeinschaft Obbach, Wählergemeinschaft Sömmersdorf und Freie Wählergemeinschaft Euerbach

-

Der Fraktionssprecher der SPD

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die bisherige Regelung beizubehalten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 14

Festsetzung der Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung für die erste Bürgermeisterin

Sachvortrag:

Den Vorsitz übernimmt die zweite Bürgermeisterin Gabriele Jakob.

A) Zuordnung des Amtes gem. § 1 BayKomBesV

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Kommunale Wahlbeamten zum 01.08.2012 ist für die Besoldung der berufsmäßigen Bürgermeister eine eindeutige Zuordnung der konkreten Besoldungs-gruppe innerhalb jedes Einwohnerbereichs vorgenommen worden. Nach Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages bedarf es daher keiner Beschlussfassung mehr.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 28.05.2013 das Amt der Besoldungsgruppe A 15 zugeordnet. Der Gemeinderat nimmt dies zur Kenntnis.

B) Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung gem. Art. 46 KWBG

Der ersten Bürgermeisterin steht eine Dienstaufwandsentschädigung zu; hiermit sollen die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen abgegolten werden. Der Rahmensatz für die Dienstaufwands-entschädigung gemäß Anlage 2 KWBG beträgt derzeit 267,14 bis 878,10 Euro. Zuletzt wurde eine Entschädigung in Höhe von 549,87 Euro gewährt.

Erste Bürgermeisterin Simone Seufert und Gemeinderatsmitglied Höfer sind gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag der zweiten Bürgermeisterin Jakob, die Dienstaufwandsentschädigung für die erste Bürgermeisterin auf einen monatlichen Betrag von 600 € festzusetzen. Die Festsetzung ergeht im Einvernehmen mit der ersten Bürgermeisterin.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

2

Persönlich beteiligt:

2

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 15

Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den/die zweite Bürgermeister/in

Sachvortrag:

Nach Art. 53 Abs. 4 KWBG ist einem ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister neben der Entschädigung als Gemeinderat eine weitere Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter zu gewähren. Die Entschädigungen für die zweite Bürgermeisterin und den dritten Bürgermeister dürfen zusammen nicht mehr betragen als die Entschädigung oder die Summe von Grundgehalt, Orts- und Familienzuschlag der Stufe 5 und Dienstaufwandsentschädigung der Vertretenen betragen.

Die bisherige zweite Bürgermeisterin hat zuletzt eine Entschädigung von 439,89 € erhalten. Der Rahmensatz geht von 227,38 € bis 715,08 €.

Zweite Bürgermeisterin Gabriele Jakob war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Aufwandsentschädigung für die zweite Bürgermeisterin ab 01.05.2026 auf monatlich 450 € festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit der zweiten Bürgermeisterin.

Wird die Vertretung der ersten Bürgermeisterin wegen Krankheit oder anderen Anlässen über die jährliche Urlaubszeit hinaus erforderlich, so wird der zweiten Bürgermeisterin anstelle der unter Satz 1 genannten Entschädigung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 650 € gewährt. Ist die zusätzliche Vertretung kürzer als ein voller Monat, so wird an die zweite Bürgermeisterin für jeden Tag der Vertretung ein Betrag von 25 € ausgezahlt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 16

Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den/die dritte Bürgermeister/in

Sachvortrag:

Nach Art. 53 Abs. 4 KWBG ist einem ehrenamtlichen weiteren Bürgermeister neben der Entschädigung als Gemeinderat eine weitere Entschädigung nach dem Maß der besonderen Inanspruchnahme als kommunaler Wahlbeamter zu gewähren.

Die Entschädigungen für die zweite Bürgermeisterin und den dritten Bürgermeister dürfen zusammen nicht mehr betragen als die Entschädigung oder die Summe von Grundgehalt, Orts- und Familienzuschlag der Stufe 5 und Dienstaufwandsentschädigung der Vertretenen betragen.

Der bisherige dritte Bürgermeister hat zuletzt eine Entschädigung von 329,92 € erhalten. Der Rahmensatz geht von 227,38 € bis 715,08 €.

Dritter Bürgermeister Johannes Schäfer war gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Aufwandsentschädigung für den dritten Bürgermeister ab 01.05.2026 auf monatlich 350 € festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem

dritten Bürgermeister.

Wird die Vertretung der ersten Bürgermeisterin und der zweiten Bürgermeisterin wegen Krankheit oder anderen Anlässen über die jährliche Urlaubszeit hinaus erforderlich, so wird dem dritten Bürgermeister anstelle der unter Satz 1 genannten Entschädigung eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 650 € gewährt. Ist die zusätzliche Vertretung kürzer als ein voller Monat, so wird an den dritten Bürgermeister für jeden Tag der Vertretung ein Betrag von 25 € ausgezahlt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

1

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 17

Bauangelegenheiten: Errichtung einer doppelseitigen beleuchteten City-Star Werbeanlage auf Monofuß auf Fl. Nr. 200 Gem. Euerbach (Hauptstraße 71)

Sachvortrag:

Der Bauherr plant die Errichtung einer doppelseitigen beleuchteten City-Star Werbeanlage auf Monofuß auf der Fl. Nr. 200 Gem. Euerbach. Der Plakatanschlag der Werbeanlage (Höhe: 2,80 m ohne Fuß, Breite: 3,80 m) wird alle 10 Tage gewechselt.

Die montierte Werbefläche wird bei Dunkelheit mit LED-Langfeldleuchten angestrahlt. Bei der Beleuchtungseinrichtung wird eine Nachtabschaltung in der Zeit von 22-6 Uhr installiert.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§34 BauGB) und fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Zustimmung des Nachbarn wurde nicht erteilt.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

17

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 18

17. Änderung des Bebauungsplanes "Vor dem Bauholz" in der Gemeinde Poppenhausen, GT. Kützberg - frühzeitige Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Sachvortrag:

Das Planungsbüro für Bauwesen Bautechnik-Kirchner hat mit E-Mail vom 22.04.2026 mitgeteilt, dass die Gemeinde Poppenhausen die 17. Änderung des Bebauungsplanes „Vor dem Bauholz“ mit integrierter Grünordnung im Gemeindeteil Kützberg beabsichtigt.

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung werden die Unterlagen der Bebauungsplanänderung in der Zeit vom 27.04.2026 bis 26.05.2026 öffentlich ausgelegt.

Die Unterlagen können während der Veröffentlichungsfrist unter dem Link https://www.poppenhausen.de/nachrichten/artikel/17-aenderung-des-bebauungsplanes-vor-dem-bauholz-fuer-einen-teilbereich-der-gemeinde-poppenhausen-gemeindeteil-kuetzberg-mit-berichtigung-des-flaechennutzungsplanes-der-gemeinde-poppenhausen-beschleunigtes-verfahren-gemaess-13a-baugb eingesehen werden.

Die Gemeinde Euerbach wird als Behörde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB am Bauleitplanverfahren beteiligt und um Stellungnahme im Rahmen ihrer Zugehörigkeit gebeten.

Innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Vor dem Bauholz“ wurde der Betrieb einer Zimmerei/eines Sägewerkes eingestellt. Das Areal wurde vom Inhaber an einen privaten Investor verkauft. Dieser möchte auf dem ehemaligen Betriebsgelände Bauland für Wohnen und nicht störendes Gewerbe entwickeln. Von der Baurechtsabteilung des Landratsamtes wurde in diesem

Zusammenhang auch eine städtebauliche Neuordnung für die umliegende Bestandsbebauung empfohlen.

Zur Erlangung des Baurechts ist die 17. Änderung des Bebauungsplanes „Vor dem Bauholz“ erforderlich. Als Planungsziel soll zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung, die Festsetzung eines „Allgemeines Wohngebietes“ (WA) sowie eines „Mischgebietes“ (MI) erfolgen. Da am Standort eine Nachverdichtung bzw. Nutzbarmachung von Flächen erfolgt, ist das beschleunigte Änderungsverfahren nach § 13a BauGB1 vorgesehen (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die Planung nicht berührt.

Beschluss:

Belange der Gemeinde Euerbach werden durch die 17. Änderung des Bebauungsplanes "Vor dem Bauholz" in der Gemeinde Poppenhausen, GT. Kützberg, nicht berührt.

Der Gemeinderat nimmt die Planungen zur Kenntnis.

Bedenken und Anregungen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 19

Neugestaltung der Straßen "Dorfgraben" und "Am Heimbach", Straßenbeleuchtung

Sachvortrag:

Die ÜZ Mainfranken hat mit E-Mail vom 29.04.2026 das Angebot für die Straßenbeleuchtung für die Neugestaltung der Straßen „Dorfgraben“ und „Am Heimbach“ übersandt.

In der Straße „Am Heimbach“ werden die bereits bestehenden drei Leuchtenstandorte beibehalten. Die bestehenden Peitschenmaste werden durch neue Stahllichtmaste und Mastausleger ersetzt. Die abgebauten LED-Leuchten werden wieder montiert.

In der Straße „Dorfgraben“ werden ebenfalls die beiden veralteten Peitschenmaste abgebaut und durch neue Stahllichtmaste ersetzt. Die beiden bestehenden LED-Leuchten werden wieder montiert. Der Standort der Leuchte L54 vor der Fl.-Nr. 27 Gem. Obbach wird beibehalten. Die Leuchte L55 wechselt die Straßenseite und wird bei Fl.-Nr. 3 Gem. Obbach angebracht.

Im Bereich des „Schmidteberges“ wird eine neue LED-Leuchte „Lumi Street Mini“ errichtet.

Des Weiteren enthält das Angebot die Kosten für das benötigte Beleuchtungskabel.

Die Kosten belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 20.587,00 € (brutto) zzgl. der erforderlichen Erdarbeiten.

Aufgrund der Verkabelung des Bauabschnitts „Am Heimbach“, welche bereits am 11./12. Mai 2026 erfolgte, wurde der Auftrag aus Gründen der Dringlichkeit gemäß Art. 37 Abs. 3 GO bereits erteilt.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 20

Anregungen und Wünsche

Die Vorsitzende teilte mit, dass der Jour fixe für die Neugestaltung der Straßen „Dorfgraben“ und „Am Heimbach“ in Obbach immer dienstags um 13 Uhr an der Baustelle stattfindet.

Des Weiteren berichtete die Vorsitzende von dem gelungenen Auftritt des Passionsspielvereins beim Katholikentag in Würzburg am vergangenen Donnerstag. Es wurde eine Kombination aus dem Stück „Die Legionäre“ und Passagen aus der Passion aufgeführt.

Außerdem informierte die Vorsitzende über den beeindruckenden Auftritt „Über Leben“ von Herrn Reinhold Messner am vergangenen Samstag auf der Passionsbühne in Sömmersdorf. Herr Messner trug sich in das Goldene Buch der Gemeinde Euerbach ein.

Die Vorsitzende lud herzlich zum Straßenfest der Feuerwehr Obbach am Samstag, den 23.05.2026, sowie zum Baamazeiln-Fest in Sömmersdorf am Samstag, den 06.06.2026, ein.

Gemeinderatsmitglied Böhm teilte mit, dass am Kreuzungsbereich Schillerstraße/Von-Münster-Straße ein Loch in der Fahrbahn ist.

Zweite Bürgermeisterin Jakob informierte darüber, dass der Teilabriss eines Gebäudes in der Schweinfurter Straße in Obbach rechtmäßig ist.

Gemeinderatsmitglied Stahl erkundigte sich nach dem Zweck der zwei grauen Kästen, die in der Hauptstraße beidseitig angebracht waren.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 03.06.2026
Gemeindeverwaltung