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Gemeindeblatt der Gemeinde Euerbach
Ausgabe 14/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat, Sitzung vom 23.06.2026

TOP 01 Anerkennung der Niederschrift vom 09.06.2026

Vor dem Eintritt in die Tagesordnung verlas die Vorsitzende einen Nachruf auf Herrn Stefan Schraut.

Sachvortrag:

Die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 09.06.2026 wird anerkannt.

Beschluss:

Der Gemeinderat erkennt die Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates vom 09.06.2026 an.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 02 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß Art. 52 Abs. 3 Gemeindeordnung

Sachvortrag:

Es liegen keine Punkte zur Bekanntgabe vor.

TOP 03 Bauangelegenheiten: Nutzungsänderung des Nebengebäudes und Teilnutzungsänderung der Scheune zu einer Wohneinheit auf Fl. Nr. 32/2 der Gem. Obbach

Sachvortrag:

Der Bauherr beantragt die Umnutzung eines bestehenden Nebengebäudes zu Wohnzwecken.

Die im Nebengebäude entstehenden Wohnräume sollen der bereits bestehenden Wohnung im Hauptgebäude zugeordnet werden und bilden gemeinsam eine Wohneinheit.

Bauliche Erweiterungen sind nicht vorgesehen; die Kubatur der bestehenden Gebäude bleibt unverändert.

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist dem unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuordnen. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Städtebauliche Belange stehen der beantragten Nutzungsänderung nicht entgegen.

Die im Jahr 2025 zusätzlich beantragte Teilnutzungsänderung der Scheune wird nicht weiterverfolgt und ist daher nicht Gegenstand des vorliegenden Bauantrags.

Die Zustimmungserklärungen der Nachbarn liegen nicht vor.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 04 Bauangelegenheiten: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans: Errichtung eines GFK-Pools auf Fl. Nr. 186/15 der Gem. Sömmersdorf

Sachvortrag:

Die Bauherren beabsichtigen die Errichtung eines GFK-Pools mit den Maßen 2,45 m x 5,60 m und einer Tiefe von 1,40 m.

Das Baugrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Weihergraben“. Der geplante Pool stellt eine untergeordnete Nebenanlage dar. Die Lage des Pools ergibt sich aus der vorhandenen Grundstücksgestaltung sowie einer zweckmäßigen Nutzung des Gartenbereichs. Es handelt sich bei dem Pool um eine untergeordnete Nebenanlage, von der keine wesentlichen städtebaulichen Auswirkungen ausgehen. Das Orts- und Straßenbild wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. Nachteilige Auswirkungen auf die Nutzung benachbarter Grundstücke sind nicht erkennbar. Die erforderlichen Abstandsflächen werden eingehalten. Die Grundzüge der Planung werden durch die beantragte Befreiung nicht berührt.

Das Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der festgesetzten Baugrenze. Diese wird durch den geplanten Pool um etwa 3 m überschritten. Hierfür beantragen die Bauherren eine isolierte Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Der erforderlichen Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

17

TOP 05 Anregungen und Wünsche

Sachvortrag:

Die Vorsitzende teilte mit, dass für die LachArena am Samstag, den 27.06.2026, in Sömmersdorf noch wenige Restkarten verfügbar sind.

Des Weiteren lud die Vorsitzende zum Kindergartenfest des Kindergartens Sömmersdorf am 04.07.2026 am Passionsgelände ein.

Die Vorsitzende berichtete, dass die Feuerwehr Euerbach in das Übergangsquartier im Bauhof eingezogen ist und dass der Abriss der Tore sowie der Zwischenwände begonnen hat.

Bürgermeisterin Seufert erläuterte, dass die Renovierungsarbeiten im Feuerwehrhaus Sömmersdorf begonnen haben und bedankte sich bei den ehrenamtlichen Helfern.

Die Vorsitzende informierte darüber, dass bei der Maßnahme „Neugestaltung der Straßen „Dorfgraben“ und „Am Heimbach“ im Gemeindeteil Obbach“ mit dem Bau der Treppenanlage am „Schmiedeberg“ begonnen wurde.

Gemeinde Euerbach
Euerbach, 02.07.2026
Gemeindeverwaltung