Gemäß § 12 Abs. 2 der Bayerische Gutachterausschussverordnung (BayGaV) vom 05. April 2005 (GVBI. S. 88, BayRS 2130-2-B), die zuletzt durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 24. Mai 2022 (GVBI. S. 246) geändert worden ist, sind die Bodenrichtwerte nach ihrer Ermittlung einen Monat lang bei den Kommunen öffentlich auszulegen.
Die Auslegung in der Gemeinde Euerbach erfolgt vom 10.07.2026 bis 10.08.2026 im Bürgerbüro (Zi.-Nr. 11) im Rathaus Euerbach, Rathausplatz 1, 97502 Euerbach zu den allgemeinen Dienststunden:
| Montag, Donnerstag: | 08:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:15 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr |
| Freitag: | 08:15 - 12:00 Uhr |
Bei berechtigtem Interesse erhalten Sie auch außerhalb des Auslegungszeitraumes von der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte der Landkreise Haßberge und Schweinfurt in Haßfurt Auskunft über die Richtwerte (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB).