Der Abwasserzweckverband weist darauf hin, dass am 15.08.2023 die 3. Vorauszahlung 2023 für Grundgebühr, Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr fällig wird.
Zahlungspflichtige, die dem Abwasserzweckverband kein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung)
erteilt haben, werden hiermit erinnert, die fälligen Beträge zu diesem Termin auf das Konto des Abwasserzweckverbandes unter Angabe der PK-Nr. zu überweisen.
Bareinzahlungen beim Abwasserzweckverband sind nicht möglich!